Wer Mitglied der UFO werden kann, steht in der Satzung beschrieben. Demnach können alle im Kabinendienst der von und aus Deutschland heraus operierenden Luftverkehrsgesellschaften beschäftigten Personen sowie diejenigen Flugbegleiter, die als Kabinenpersonal bei Arbeitgebern beschäftigt sind, die Flugbegleiterpersonal ausbilden, und/oder beschäftigen und/oder ausleihen, ordentliche Mitglieder der Organisation werden.


Nicht im Kabinendienst beschäftigte Personen können fördernde Mitglieder der Organisation werden. Sie haben kein Stimmrecht auf Mitgliederversammlungen, kein aktives Wahlrecht bei Vereinswahlen und können nicht Mitglied des Vorstandes, des Beirates oder einer Tarifkommission sein. 


Mitglieder, die ehemalige Kabinenbeschäftigte sind, haben ein Stimmrecht auf den Mitgliederversammlungen und ein aktives Wahlrecht bei Vereinswahlen. Sie können jedoch kein Mandat in der Organisation übernehmen.